Aktuelles 

Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2024 

Die beliebte Tagung für unsere Mitglieder wird in diesem Jahr am

2.-4 Mai 2024 stattfinden.

 

Aktuelle Entwicklungen

Fachkompetente Spezialisten und Kollegen 

Erkenntnisse für die Praxis

 

Baufachtage (2./3. Mai 2024): Das Gebäudeenergiegesetz in 8 Vorträgen

Konsequenzen für Neubau, Gebäudebestand, Gebäudetechnik; graue Energie; Luftwärmepumpen schallschutztechnisch;

GEG - juristische Sicht 

 

Immobiliensachverständigentage (3./4. Mai 2024): Aktuelles in 6 Vorträgen 

ImmoWertV und ImmoWertA; Landwirtschaftliche Markt- und Beleihungswertermittlung; Nießbrauch; Steuerliche Bewertung; Entschädigung im enteignungsrechtlichen Verfahren; Mietwertermittlung im preisfreien Raum 

 

Das Programm mit Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.diaa-akademie.de mit weiteren Informationen zu den Vorträgen und Referenten.

 

Unser Verband ist Trägerverband der Akademie. Für Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr.

 

Fortbildungspunkte

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden.

Die Anerkennungen als Fortbildungsveranstaltungen sind beantragt

  • für die Baufachtage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau, auch die Anerkennung bei der 
  • dena ist vorgesehen
  • für die Immobiliensachverständigentage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau sowie bei der HypZert GmbH* und bei DIAZert*. 

Weitere Anerkennungen auf Anfrage.

 


 

19.01.2024 - Wichtige Information zu den Förderprogrammen

vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen  (BEG EM) in Kraft.

 

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. 

 

Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02. 2024, wieder gestellt werden. Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramm wird nun wieder ermöglicht. Dies wird aktuell technisch umgesetzt. Das Ministerium bittet hier noch um etwas Geduld.

 


Terminvorankündigung 

ONLINE-Seminar - Rechtsfragen für Ingenieure und Architekten am 08.12.2023

von 14:00 - 16:00 Uhr - kostenfrei für Mitglieder - 

 

Unser Verbandsanwalt RA Ernst Krinner kennt die rechtlichen Probleme für Ingenieure und Architekten aus der täglichen Praxis.

 

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:  https://www.diaa-akademie.de/seminare/f-141/

 

In dem Seminar werden aktuelle Neuerungen sowie immer wiederkehrende Rechtsfragen im Architekten- und Ingenieurrecht behandelt.

 

Dabei geht der Referent besonders auf folgende Themen ein:

 

Der richtige Umgang mit der VOB/B: Fallstricke erkennen – Vorzüge nutzen

Die Abnahme als der Schnittpunkt im Baurecht.  

  • Wann muss abgenommen werden?
  • Wie wird abgenommen?
  • Welche Folgen hat die Abnahme/Abnahmeverweigerung?
  • Wie wird mit Mängeln bei der Abnahme umgegangen?
  • Was hat der Bauüberwacher besonders zu beachten?

Verlängerte Bauzeit, Nachträge, Abrechnung: Die richtige Vertragsgestaltung schafft und sichert (Mehr-) Honorar!

Onlineseminar zu aktuellen Rechtsfragen für Ingenieure und Architekten am 08.12.2023 im Zeitraum 14:00 - 16:00 Uhr.

- kostenfrei für Mitglieder - 

 

(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier: https://www.diaa-akademie.de/downloads/)

 


Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024

 

Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024 

für Freie Architekten, Beratende Ingenieure, Ingenieur- und Planungsbüros

 

In diesem Jahr war es erneut sehr schwierig eine die verschiedenen Interessen berücksichtigende und verantwortungsvolle Anhebung der Gehälter für das Jahr 2024 zu empfehlen.

Die schon abzusehenden Schwierigkeiten am Bau sind angekommen: fast ein Drittel weniger Baugenehmigungen, der Neubau geht zurück, es gibt weniger Immobilienverkäufe, weniger Finanzierungen, Bauträger stellen Ihre bereits genehmigten Bauvorhaben zurück und bauen nicht. Die langjährig gute Baukonjunktur ist eingebrochen. 

Es sind für junge Architekten wenig Neueinstellungen in den Planungsbüros zu erwarten, die oft nicht mehr viel Spielraum haben. Keine gute Situation, die hoffentlich bald - auch mit Hilfe staatlich gelenkter Maßnahmen - überwunden werden kann. 

Die Inflationsprognose für 2023 lag lt. Ifo-Institut und EZB zwischen 5,6 - 5,8 %. Diese Inflation kann im Interesse der angestellten Mitarbeiter nicht ignoriert werden, aber aufgrund der aktuellen Lage u.E. auch nicht voll ausgeglichen werden.

Deshalb wird in diesem Jahr eine moderate Anhebung der Gehälter um 2,8% empfohlen.

In der Lohngruppe T1/K1 wurde das Gehalt dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst.

 

Wie immer möchten wir anschließen: Diese Gehaltstarifempfehlung ist nicht verbindlich und es kann je nach Auftragslage, Bedarf und Einkünften des Planungsbüros davon abgewichen werden. 

 

Download
Gehaltstarifempfehlung
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Fusionsforschung - quo vadis?

Angesichts der Diskussionen um die künftige Energieversorgung ist die Fusionsforschung wieder vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Große Aufmerksamkeit erzeugte kürzlich beispielsweise eine Meldung, dass eine US-amerikanische Forschungseinrichtung bei der sogenannten Trägheitsfusion einen Durchbruch erzielt hätte.

Ferner engagieren sich zunehmend private Firmen, die in relativ kurzer Zeit funktionsfähige Fusionskraftwerke versprechen.

 

Doch der Weg von einer Versuchseinrichtung zu einem Kraftwerk, das verlässlich Strom liefert, ist lang.
Trotz der Erfolgsmeldung aus den Vereinigten Staaten scheint ein Einschluss des Plasmas mittels starker Magnetfelder schneller ans Ziel zu führen. Hier sind die wesentlichen technologischen Schritte zum Bau eines Kraftwerks bereits von Anfang an Teil der Entwicklung. Insbesondere der sogenannte Stellarator Wendelstein 7-X in Greifswald verspricht günstigere Kraftwerkseigenschaften.

So oder so braucht es für den Bau eines Kraftwerks die Kompetenz der Industrie. Daher ist das Engagement privater Unternehmen nach Ansicht der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) sehr zu begrüßen. Sie geben der Fusionsforschung eine neue Dynamik. „Zur Erreichung einer nahezu klimaneutralen Stromerzeugung kann das nur gut sein“, ist DPG-Präsident Joachim Ullrich überzeugt.

Pressemitteilung der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e.V. vom 29.06.2023

 

In einem Faktenblatt der Deutschen Physikalischen Gesellschaft PHYSIKonkret Nr. 67, werden die Fortschritte der Fusionsforschung beleuchtet.

 

Hier geht es zum Download:

pk67-fusionsforschung.pdf (dpg-physik.de)

 


Förderkompass 2023 - alles auf einen Blick

Welche Förderprogramme gibt es und welche passen zu welchem Vorhaben? Der Förderkompass fasst die BAFA-Zuschussprogramme zusammen und bietet eine erste Orientierung. Nun ist der Förderkompass 2023 erschienen.

Er bietet Orientierung über die verschiedenen Programme in den Bereichen Energie und Wirtschaft und richtet sich an private Haushalte und KMU.

Hier geht´s zum DOWNLOAD

 

 


Tegernseer Baufachtage

 

Die jährliche Tagung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige fand in diesem Jahr am 11./12. Mai wieder in Rottach-Egern statt.

Die Ergebnisse der anschließenden Teilnehmerumfrage belegten erneut das Erfolgskonzept dieses Fortbildungsformats der DEUTSCHEN INGENIEUR- UND ARCHITEKTEN-AKADEMIE e.V. – DIAA in Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden.

 

 

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Tegernseer Baufachtage 2023
Bericht Tegernseer Baufachtage 2023.pdf
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Dell Technologies Vorteilspartnerschaft

 

Gerne stellen wir Ihnen unsere Vorteilspartnerschaft mit DELL Technologies, einem der führenden Computerhersteller vor.

 

DELL bietet leistungsfähige Rechner, Server und Storage Lösungen, sichere Vernetzung sowie Services- und Finanzierungsangebote.

Ein spezialisiertes Team aus Technologieberatern berät Sie kostenfrei.

 

Freuen Sie sich auf exklusive Rabatte.

 

Wie funktioniert es?

 

1. Klicken Sie hier und gelangen zum Dell-Gutschein-Tool

    https://webapp.dell.epsilon.com/EMEA/UltraCVM/Coupons/Register/SBAID1DE

2. Sie benötigen dazu lediglich eine E-Mail-Adresse und das nötige Verbandspasswort; dieses erhalten        Sie auf formlose Anfrage in der Bundesgeschäftsstelle.

3. Nach ein paar Minuten erhalten Sie dann einen Gutschein an Ihre E-Mail-Adresse.

4. Besuchen Sie dann den Shop der Dell Webseite

    https://www.dell.com/de-de/work/shop?~ck=bt

    und sichern sich Ihre Rabatte mittels Gutschein im Procedere des Bestellvorgangs.



KONICA MINOLTA

 

NEUE VORTEILSPARTNERSCHAFT – Verbandsmitglieder profitieren von einen Rabatt auf das Gesamtportfolio.

 

Konica Minolta ein führendes IT-Systemhaus und Anbieter von Komplettlösungen für die unternehmensweiten Dokumenten- und Druckworkflows im B2B-Bereich. Sie bieten Ihnen umfassende Beratung, Hard- und Softwarelösungen sowie Dienstleistungen und Support für eine individuelle Gesamtlösung für Ihr Unternehmen.

 

Ganzheitliche Konzepte bieten sie zum Thema Dokumentenmanagement, Archivierung und Erfassung von Informationen. Die Hardwarelösungen umfassen Farb- und S/W-Multifunktionssysteme und Laserdrucker im Bereich A3 und A4 sowie marktführende Produktionsdrucksysteme.

 

Außerdem werden mit effizienten Infrastruktur- sowie zukunftsorientierten Softwarelösungen die komplexen Abläufe bei mittelständischen Unternehmen optimiert.

 

Mit ihren Offices steht KONICA MINOLTA für Sie bundesweit zur Verfügung. Verbandsmitglieder profitieren von einen Rabatt auf das Gesamtportfolio.

 

Fordern Sie weiter Informationen in Ihrer Bundesgeschäftsstelle an:  info[@]zdi-ingenieure.de

 



ZDI übernimmt Schirmherrschaft für neugegründete Akademie für Elektroplaner

 

Ausgehend von einer Initiative unseres langjährigen Verbandsmitglieds, ZDI Ingenieur-Senator Hans-Jürgen Schneider, Geschäftsführer der Fa. Elektroplan-Schneider, Ingenieurbüro für Elektrotechnik, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen GmbH, wurde im Juli 2020 in Kooperation mit dem Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen GmbH BZH Hessen die erste und deutschlandweit einzigartige Akademie für Elektroplaner „EPA“ gegründet.

 

Aktuell wird der zweite Qualifizierungslehrgang „Fachplaner Elektrotechnik EPA“ in Marburg starten. Ziel ist es, Mitarbeitern von Elektrofachplanungsbüros und von Elektrotechnik-Handwerks-Betrieben berufsbegleitend eine anerkannte Qualifizierung für die eigenständige regelgemäße, fachgerechte und wirtschaftliche Elektroplanung zu ermöglichen.

 

Mit Senator Schneider als Ausbildungsleiter, der auch 1. Vorsitzender der Sektion „Technische Ausrüstung“ des Partnerverbandes UNION BERATENDER INGENIEURE e.V. – U.B.I.-D. ist und u.a. in acht Normen- und Richtliniengremien mitarbeitet und sich auch für die Berufsausbildung des Technischen Systemplaners, Fachrichtung „Elektrotechnische Systeme“ sowie in verschiedenen Ausschüssen engagiert, ist die EPA optimal aufgestellt.

 

Der ZENTRALVERBAND DEUTSCHER INGENIEURE e.V. – ZDI gratuliert Herrn Senator Schneider zu diesem außergewöhnlichen Schritt, der eine wichtige Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung im MINT-Bereich darstellt und helfen wird, den in Deutschland vorherrschenden Fachkräftemangel zu reduzieren.

 

Sehr gerne übernimmt der ZDI für die EPA-Akademie die Schirmherrschaft und trägt mit seiner über 50-jährigen Verbandsgeschichte dazu bei, der neugegründeten Akademie ein bundesweit gewachsenes Netzwerk aus Technikern und Mittelstand sowie ein breitgefächertes Spektrum an Erfahrung und Wissen zur Seite zu stellen.

 

Weitere Informationen zum Lehrgang sind im Internet unter www.bzhessen24.de, bzw. direkt bei dem Lehrgangsleiter Herrn Schneider, hans-juergen.schneider [@] elektroplan.de zu erhalten. Zusätzliche ist eine Informationsveranstaltung mit Chatmöglichkeit geplant.  Eine Anmeldung hierzu ist erforderlich.

 


Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019:

HOAI Mindest- und Höchstsätze sind europarechtswidrig

 

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und deshalb europarechtswidrig sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen so schnell wie möglich aufzuheben. Das parlamentarische Verfahren hierzu wird sicher bis zu einem Jahr dauern.

Das Urteil bindet deutsche Behörden und Gerichte ab sofort, d.h. die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen dürfen faktisch keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die HOAI im übrigen behält aber ihre Gültigkeit.

 

Bei bestehenden Vereinbarungen, in welchen ein Honorar vereinbart ist, das unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze liegt, können sich Planer bzw. Auftraggeber nun nicht mehr auf diese berufen. Auftraggebern sollte es rechtlich kaum möglich sein, eine Herabsetzung des Honorars unter die früheren Mindestsätze zu verlangen, auch nicht über einen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Grundsätzlich gilt hier der Grundsatz „pacta sunt servanda“, das EuGH-Urteil hat also keine unmittelbare Rechtswirkung auf abgeschlossene Verträge.

Für zukünftige Honorarvereinbarungen ist festzuhalten, dass das aktuelle Urteil grundsätzlich nicht nur nachteilig ist. Sie haben nun verstärkt die Möglichkeit, praxisgerechte Honorare und Inhalte zu vereinbaren, die Ihren wirtschaftlichen Interessen als Planer gerecht werden. Es wird künftig noch mehr als bisher auf eine vollständige und klare Vertragsgestaltung zu achten sein.

 

Wir fordern den Gesetzgeber auf, EU-konforme Regelungen zu finden, die zumindest kleineren Bauvorhaben privater Bauherren besonderen Schutz verleihen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Arbeit verantwortungsbewusster Architekten und Ingenieure muss gestärkt werden durch sorgfältige Kostenkalkulation und Termintreue, die Ablieferung von schadenfreien Bauten muss gewährleistet werden.

Haben Sie Vorschläge, welche Inhalte eine geänderte HOAI enthalten sollte? Schreiben Sie uns gerne Ihre Ideen. Wir können bei Interesse auch gerne einen Workshop hierzu in München organisieren.

 

Hier finden Sie das ganze Urteil des EuGH zum Nachlesen.


Rahmenvertrag für Mitglieder - Telekommunikation 

 

Information für unsere Mitglieder über eine neue Verbands-Vorteilspartnerschaft im Bereich Mobilfunk.

 

S-KON-Gruppe_Logo_CMYK_SL-1Die S-KON Management Kontor GmbH, Hamburg, ein Premiumpartner von Telefonica – O2, bietet Verbandsmitgliedern exklusive und attraktive Mobilfunktarife, Hardwarepreise sowie umfassende Beratung zum Thema Mobilfunk, Hardware und IP-Telefonie. Unter www.deviceportal.de/profitel finden Sie die Kontaktdaten zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

 

 

S-KON Management Kontor GmbH: „Die S-KON Management Kontor GmbH ist Teil der S-KON GRUPPE mit über 600 Mitarbeitern. Consultingdienstleistungen im Telekommunikationsumfeld sind seit der Gründung 2003 ein fester Bestandteil der Unternehmensgruppe. Die S-KON hat das Ziel, Herausforderungen rund um das Thema Mobilfunk, wie Einkauf, Verwaltung, Reparatur- und Vertragsmanagement zu optimieren. Um diesen Service für Business-Kunden abzurunden, bietet die

S-KON auch Consulting im Bereich Mobilfunk und Datensicherheit auf mobilen Endgeräten an.

Vertrauen Sie auf diese Branchenerfahrung und setzen Sie neue Maßstäbe.“



Hans-Jürgen Schneider zum Ingenieur-Senator berufen

 

Am 14.10.2018 erhielt unser langjähriges Verbandsmitglied Hans-Jürgen Schneider die Würde eines Ingenieur-Senators verliehen. Verbandspräsident Hermann Sturm würdigte das Engagement des Sachverständigen und Elektroplaner in vielen bundesweiten Fachgremien wie etwa dem Forum für Zukunftsenergien e.V.

 

Herr Schneider wurde in einer feierlichen Zeremonie in seinem Heimatort Stadtallendorf in den Deutschen Ingenieur-Senat aufgenommen.


Verleihung des ZDI-Preises für besondere Ingenieurleistungen

 

Am 25.09.2018 verlieh der ZENTRALVERBAND DEUTSCHER INGENIEURE e.V. in München unter Leitung des Präsidenten Hermann Sturm den ZDI-Preis für besondere Ingenieurleistungen an Altlandrat Hermann Steinmaßl aus Traunstein und an den Ingenieur-Statiker Wolfgang Schwind aus Mittenwald.

 

Beide Preisträger sind langjährige Mitglieder unserer Verbandsgruppe. Die Veranstaltung fand im feierlichen Rahmen in den Räumen des Seehauses im Englischen Garten statt. Geladen waren ca. 50 Gäste aus Politik, Wissenschaft sowie Fachingenieure und Kollegen.

Die Laudationes hielt die stellvertretende Ministerpräsidentin Bayerns, Bauministerin

Ilse Aigner. Bei der Verleihung an Dipl.-Ing. (FH) Hermann Steinmaßl hob sie besonders das langjährige Engagement des Preisträgers in seiner jeweiligen Funktion als Bürgermeister, Landtagsabgeordneter und Landrat hervor, seinen Blick über das unmittelbar Fachtechnische hinaus sowie seine Leidenschaft im Beruf. Vor allem das Thema Energie bewegt Hermann Steinmaßl seit langem. Er hat während seiner zwölfjährigen Amtszeit als Landrat den Landkreis Traunstein weitestgehend energieautark aufgebaut und Grundlagen wie „Sieben Energieleitsätze“ entwickelt, die bis heute gelten.

Er ist nach wie vor starker Mentor der kleinen Wasserkraft als Dritter Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraft in Bayern. Die Ministerin beschrieb den Preisträger selbst mit sieben Attributen: Effizienz, erneuerbar, einheimisch, Erkenntnis, Ehrlichkeit, Einigkeit, Einsparung

 

 

Hermann Steinmaßl wurde zudem die Würde eines Ingenieur-Senators (Senator e.h.) verliehen und er wurde in den Deutschen Ingenieur-Senat des ZENTRALVERBANDES DEUTSCHER INGENIEURE berufen.

 

Ilse Aigner, Hermann Steinmaßl, Hermann Sturm


Der weitere Preis wurde an den Ingenieur-Statiker Wolfgang Schwind aus Mittenwald verliehen, der die für Deutschland geltenden Schneelastnormen mit ausgeprägtem Ingenieurverstand neu berechnet hat. Das ermöglicht in den betroffenen Gebieten  erhebliche Kosteneinsparungen beim Bauen. Die Bauministerin würdigte das jahrelange freiwillige und ehrenamtliche Engagement des Preisträgers, der von Kind an eine Affinität zur Materie Schnee hat und schon des öfteren als „Mister Schnee“ betitelt wurde. Die fehlerhafte EU-Norm brachte Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Schwind nach zähem Ringen mit vielen Ebenen und Institutionen – auch dank starker Mitstreiter -schließlich zum Kippen.

Wolfgang Schwind wurde ebenfalls als Ingenieur-Senator berufen und in den Deutschen Ingenieur-Senat des ZDI aufgenommen.

Unter den Gästen befand sich auch der Landrat von Garmisch-Partenkirchen, Anton Speer, sowie der Bürgermeister von Fridolfing, Johann Schild, und der Präsident des VERBANDES DEUTSCHER ARCHITEKTEN, Gerhard Zach, sowie der Vizepräsident des ZDI,

Hans-Georg von Malm, und Generalsekretär Michael Straub.

v.l.n.r.: Johann Schild, Anton Speer, Ilse Aigner, Wolfgang Schwind und Frau,  Hermann Steinmaßl und Frau, Hermann Sturm